Behörden

Wer ist zuständig?

Die zuständige KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)

  • errichtet die notwendigen gesetzlichen Massnahmen und ernennt eine Vormundin/einen Vormund für das Kind.
  • Die Vormundin/der Vormund wählt die geeigneten Adoptiveltern aus, lernt sie kennen und bespricht mit ihnen das weitere Vorgehen.
  • Die kantonale Zentralbehörde Adoption überprüft alle nötigen Papiere, welche das Kind und die ausgewählten Adoptiveltern betreffen.

Da die oben erwähnten Entscheide und Überprüfungen Zeit beanspruchen, dauert der Prozess, bis ein zur Adoption frei gegebenes Kind bei den zukünftigen Adoptiveltern platziert werden kann, oft über die Widerrufsfrist durch die leiblichen Mütter/Eltern hinaus.