Begleitung und Pflichten

 

Was wir von Pflegeeltern erwarten

  • Aufnahme von 1-2 Pflegekindern in ihre Familie
  • Individuelle Förderung des Pflegekindes / Jugendlichen in seiner persönlichen und schulischen Entwicklung (falls eine Sonderschulung nötig wird, wird vom SPD abgeklärt, wo die besten Schulungsmöglichkeiten für ein spezifisches Kind sind.)
  • Aktive Freizeit- und Feriengestaltung
  • Verbindliche Zusammenarbeit mit dem/der FachberaterIn
  • in Zusammenarbeit mit dem/der FachberaterIn Pflege des Kontaktes mit den Herkunftsfamilien,
  • Regelmässige, verbindliche Teilnahme an Kinderbesprechungen
  • Besuch der Ausbildung zur «Lehrgang für Pflegeeltern»
  • Regelmässige Weiterbildung (intern durch tipiti und extern) und Supervision

Lehrgang für Pflegeeltern

Ausbildung: Lehrgang für Pflegeeltern - Schule für Sozialbegleitung Schweiz . Der Lehrgang umfasst 16 Ausbildungstage, verteilt auf sechs Schwerpunktmodule und dauert 1 ½ Jahre. Für Vor- und Nachbereitung der Kurstage, Lerngruppentreffen und E-Learning wird mit ca. 100 bis 150 Stunden (ca. 8 Stunden pro Monat) für Selbststudium gerechnet.

In diesem Kurs lernst du Neues und Überraschendes über dich selbst. Dieser Kurs macht dich stärker und selbstbewusster. In diesem Kurs darfst du zu deinen Grenzen stehen und bekommst Ermutigung und konkrete Ideen und Lösungen für deinen Alltag. (Bernice, Pflegemutter, Ausbildungskurs 14).

tipiti bietet noch weitere Ausbildungsangebote für Pflegeeltern und Fachpersonen an. siehe: www.tipiti.ch/kursangebote/

Gesetzlicher und vertraglicher Rahmen

Die Pflegefamilie benötigt eine Bewilligung der Behörde, die in ihrem Kanton für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien zuständig ist. Das Vorgehen richtet sich nach der eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO), beziehungsweise nach den kantonalen Verordnungen. Wir unterstützen die Pflegefamilie bei der Antragstellung.

Die Hauptmotivation der tipiti-Pflegeeltern für ihr Engagement ist die sinnvolle soziale Aufgabe und der damit verbundene persönliche Entwicklungsprozess - nicht die Verdienstmöglichkeiten. Wir entschädigen diese anspruchsvolle Aufgabe zwar fair, aber nicht so, dass sie existenzsichernd sein kann. Dies garantiert, dass wir den Gemeinden ein bezahlbares Angebot machen können.

Die Dienstleistungen in der Familienpflege im Kanton Appenzell Ausserrhoden nimmt die KESB wahr.       Familienpflege-Pflegefamilien AR

Die Dienstleistungen in der Familienpflege im Kanton St.Gallen werden vom Amt für Soziales beaufsichtigt und überprüft.
Mehr Informationen zum AfSO finden unter diesem Link (weiter im Menü zu Familie / Pflegefamilien)

Pflegekinderverordnung St.Gallen
Gesetzestext zur Pflegekinderverordnung im Kanton St.Gallen, gültig ab 01.01.2013

Die Dienstleistungen in der Familienpflege im Kanton Thurgau werden von der Pflegekinder- und Heimaufsicht (PHA) im Auftrag des DJS wahrgenommen.                           Pflegefamilien TG

Pflegekinderverordnung PAVO
Pflegekinderverordnung PAVO, gültig ab 01.01.2013